RS Vwgh 1989/2/28 88/07/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1989
beobachten
merken

Index

L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2 impl;
FlVfGG §4 Abs5 impl;
FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3;

Rechtssatz

Aus dem Hinweis einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens (hier nach dem Bgld FlVfLG) auf das mangelnde Interesse Dritter an der Pachtung des ihr zugewiesenen Abfindungsgrundstücks kann noch kein Schluss auf das Nichtvorliegen einer dem Gesetz entsprechenden Abfindung geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070062.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten