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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2 impl;Rechtssatz
Aus dem Hinweis einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens (hier nach dem Bgld FlVfLG) auf das mangelnde Interesse Dritter an der Pachtung des ihr zugewiesenen Abfindungsgrundstücks kann noch kein Schluss auf das Nichtvorliegen einer dem Gesetz entsprechenden Abfindung geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070062.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015