RS Vwgh 1989/2/28 88/07/0138

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Um Einwendungen als solche iSd § 15 Abs 1 WRG werten zu können, ist es nach der insoweit übereinstimmenden Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes erforderlich, dass der Fischereiberechtigte der Behörde die Vorschreibung von Maßnahmen zum Schutz der Fischerei, und zwar nur ganz bestimmte Maßnahmen, vorschlägt (Hinweis auf E 14.6.1988, 87/07/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070138.X02

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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