RS Vwgh 1989/2/28 85/07/0242

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §66 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Unvermeidlichkeit der Wiederholung einer mündlichen Verhandlung vor der Behörde erster Instanz wegen der Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes nach § 66 Abs 2 AVG (hier im Verfahren, das eine Anordnung nach § 34 Abs 1 WRG zum Gegenstand hat), ist mit dem bloßen Hinweis auf die bessere Vertrautheit der Behörde erster Instanz mit den örtlichen Verhältnissen nicht dargetan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070242.X04

Im RIS seit

08.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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