RS Vwgh 1989/2/28 88/07/0102

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses abschließenden Bescheides die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung ist, kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070102.X01

Im RIS seit

16.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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