Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13;Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 13 GewO kann keine Verpflichtung der Behörde abgeleitet werden, die Gewerbeberechtigung längstens auf die Dauer der Tilgungsfrist zu entziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040130.X04Im RIS seit
20.02.2006