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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 332;Rechtssatz
Bei einer Abfertigung iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 darf es sich nicht um einen Anspruch des Arbeitnehmers auf wiederkehrende Bezüge, sondern es muß sich um einen Anspruch auf eine betragsmäßig feststehende einmalige Leistung handeln (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Aufl, Tz 38 zu § 67 EStG 1972). Dies trifft auf einen Firmenpensionszuschuß nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140030.X03Im RIS seit
28.02.1989