RS Vwgh 1989/2/28 89/14/0030

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 332;

Rechtssatz

Bei einer Abfertigung iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 darf es sich nicht um einen Anspruch des Arbeitnehmers auf wiederkehrende Bezüge, sondern es muß sich um einen Anspruch auf eine betragsmäßig feststehende einmalige Leistung handeln (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Aufl, Tz 38 zu § 67 EStG 1972). Dies trifft auf einen Firmenpensionszuschuß nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140030.X03

Im RIS seit

28.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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