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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §67 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;Rechtssatz
Die Frage, ob und wann ein gepfändetes Sparbuch zu verwerten war, kann nicht Gegenstand eines die Abgabenfestsetzung betreffenden Verfahrens sein. Die Zinsen aus dem gepfändeten und nicht verwerteten Sparbuch sind jedenfalls dem Sparbuchinhaber zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X08Im RIS seit
28.02.1989