RS Vwgh 1989/2/28 88/14/0052

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AbgEO §67 Abs3;
AbgEO §67 Abs4;
AbgEO §74 Abs2;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §27;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 347;

Rechtssatz

Die Frage, ob und wann ein gepfändetes Sparbuch zu verwerten war, kann nicht Gegenstand eines die Abgabenfestsetzung betreffenden Verfahrens sein. Die Zinsen aus dem gepfändeten und nicht verwerteten Sparbuch sind jedenfalls dem Sparbuchinhaber zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X08

Im RIS seit

28.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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