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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 379; FJ, 1992/8, 131-133;Rechtssatz
Ob eine Vergütung iSd § 23 Z 2 EStG dem Gewinn des Gesellschafters oder seinem selbständigen Gewerbebetrieb zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob die Vergütung für eine Leistungsbeziehung zwischen Gewerbebetrieb der Personengesellschaft und der Person des Gesellschafters oder zwischen ersterem und dem selbständigen Gewerbebetrieb des Gesellschafters bezahlt wird (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, ESt-Hdb, zweite Auflage, Tz 38 zu § 23). Ersteres ist der Fall und damit Zurechnung zum Gewinnanteil, wenn der Gesellschafter das Unternehmen seines Gewerbebetriebes - auch ohne Betriebsaufgabe - (und von ihm gemietete Räume) an die Personengesellschaft verpachtet (die Räume untervermietet) und sein Betriebsgegenstand nicht die Verpachtung von Unternehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140019.X01Im RIS seit
28.02.1989Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018