RS Vwgh 1989/2/28 89/14/0019

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 379; FJ, 1992/8, 131-133;

Rechtssatz

Ob eine Vergütung iSd § 23 Z 2 EStG dem Gewinn des Gesellschafters oder seinem selbständigen Gewerbebetrieb zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob die Vergütung für eine Leistungsbeziehung zwischen Gewerbebetrieb der Personengesellschaft und der Person des Gesellschafters oder zwischen ersterem und dem selbständigen Gewerbebetrieb des Gesellschafters bezahlt wird (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, ESt-Hdb, zweite Auflage, Tz 38 zu § 23). Ersteres ist der Fall und damit Zurechnung zum Gewinnanteil, wenn der Gesellschafter das Unternehmen seines Gewerbebetriebes - auch ohne Betriebsaufgabe - (und von ihm gemietete Räume) an die Personengesellschaft verpachtet (die Räume untervermietet) und sein Betriebsgegenstand nicht die Verpachtung von Unternehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140019.X01

Im RIS seit

28.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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