Index
L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2 impl;Rechtssatz
Eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens (hier nach dem Bgld FlVfLG), die behauptet, dass die ihr zugewiesene Abfindung ihr nicht mehr den gleichen Betriebserfolg wie vor der Zusammenlegung ermögliche, muss den Nachweis dafür erbringen, welche Erschwernis sie nunmehr auf sich zu nehmen habe, welche Einbußen sie erleide und in welchem Maße der Betriebserfolg nach der Zusammenlegung geringer sei. Auch kann die Gesetzmäßigkeit der Abfindung nicht an Einzelvergleichen, sondern nur am Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand gemessen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070062.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015