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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §21;Rechtssatz
Liegt kein Fall des § 21 AuslBG vor, dann fehlt dem beantragten Ausländer die Beschwerdelegitimation.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090161.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009