RS Vwgh 1989/3/1 85/13/0091

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Veröffentlicht am 01.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 361;

Rechtssatz

In verhältnismäßig häufig vorkommenden Situationen, in denen etwa durch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder durch Krankheit und sonstige Unglücksfälle finanzielle Engpässe auftreten, ist es durchaus üblich, daß von den nächsten Angehörigen zur Überbrückung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Darlehen (eventuell auch unverzinslich) gewährt werden. Die Hingabe solcher Darlehen stellt aber deswegen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil sie bloß zu einer Vermögensumschichtung führt (Hinweis auf E 11.1.1980, 513/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130091.X01

Im RIS seit

01.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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