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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/20, 361;Rechtssatz
Besteht die Betreuung eines Elternteiles des Abgabepflichtigen durch diesen nicht in einer typischen Krankenbetreuung, sondern darin, mit dem Vater spazieren und gemeinsam auswärts Essen zu gehen, ihn bei fallweisen Arztbesuchen und häufigen Friedhofsbesuchen zu begleiten und für ihn Behördengänge zu erledigen, stellen diese Hilfeleistungen zwischen Vater und Sohn nichts Ungewöhnliches dar. Einer Vielzahl von Abgabepflichtigen erwachsen dadurch Fahrtkosten, daß sie sich um ihre nächsten Angehörigen kümmern, sie besuchen und mit ihnen ausgehen. Dies gilt im besonderen auch für die Betreuung altersbedingt behinderter Personen. Fahrtkosten - noch dazu im Nahebereich - die durch regelmäßige Besuche beim betagten Vater bzw durch Spaziergänge und verschiedene Besorgungen mit diesem erwachsen, können nicht als außergewöhnlich bezeichnet werden und solange eine derartige Betreuung keine außergewöhnlichen Kosten erforderlich macht, kann sie nicht als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130091.X03Im RIS seit
01.03.1989