RS Vwgh 1989/3/1 88/09/0121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28;

Rechtssatz

Eine allgemeine "Bagatelleschwelle" für Übertretungen nach § 28 AuslBG ist im Gesetz nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090121.X03

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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