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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ADV §3 Abs3;Rechtssatz
Der Vorwurf, der Bf habe sich "unter Vorspiegelung einer todkranken Mutter" eine Dienstfreistellung erschlichen, ist so lange nicht begründet, als nicht amtswegige Erhebungen und Feststellungen über den Gesundheitszustand und allfälligen Tod der Mutter vorgenommen wurden.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090158.X01Im RIS seit
12.12.2006