RS Vwgh 1989/3/3 88/11/0069

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Veröffentlicht am 03.03.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ABGB §271;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

Schließt der Wehrpflichtige vor der Stellung ohne Beiziehung eines Kollisionskurators iSd § 271 ABGB mit seinen Eltern einen Pachtvertrag betreffend deren Unternehmen, ist dieser Vertrag im Hinblick auf die Minderjährigkeit des Wehrpflichtigen ungültig. Mit dem in Kenntnis der Ergebnisse der Stellung bei Erreichen der Großjährigkeit abgeschlossenen Pachtvertrag verstößt der Wehrpflichtige gegen die ihn treffende Obliegenheit, die Planung und Gestaltung seiner wirtschaftlichen (beruflichen) Angelegenheiten so vorzunehmen, dass für den Fall der zu erwartenden Einberufung voraussehbare oder zu befürchtende Schwierigkeiten vermieden oder möglichst verringert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110069.X02

Im RIS seit

08.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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