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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2516/50 B 23. November 1950 VwSlg 1778 A/1950 RS 1Stammrechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen nachträglichen Bekanntwerdens einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, die im Verfahren vor dem VwGH die Einwendung der entschiedenen Sache begründet hätte, hat zur Voraussetzung, daß vor der Entscheidung des VwGH eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung in der gleichen Sache ergangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110015.X01Im RIS seit
26.06.2007