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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Die Behandlung einer Beschwerde, in der vom Bf die Verletzung eines einfach gesetzlich gewährleisteten Rechtes - wie eine durch einen Ladungsbescheid nicht gedeckte Vorführung - behauptet wird, ist von der Zuständigkeit des VwGH nicht ausgeschlossen (Hinweis auf E VS vom 7.12.1988, 86/03/0157).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987100060.X02Im RIS seit
27.04.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015