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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1162b;Rechtssatz
Dadurch, dass der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig ausgetreten ist, hat er sich des ihm von der Zustellung des Einberufungsbefehles an gem § 6 ArbPlSichG zukommenden Kündigungsschutzes begeben. Es ist daher bei der Ermittlung der Höhe der Kündigungsentschädigung von der Kündigungsfrist auszugehen, die vom Arbeitgeber vor der Einberufung des Bf einzuhalten gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110115.X02Im RIS seit
08.02.2007