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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1162b;Rechtssatz
Unter "dieser Zeit" iSd letzten Satzes des § 1162 b ABGB ist jener Zeitraum zu verstehen, der bei ordnungsgemäßer Kündigung bis zum Erlöschen des Arbeitsverhältnisses hätte verstreichen müssen (und nicht die vorher genannten 3 Monate). Die Dreimonatsfrist ist lediglich eine Höchstgrenze, bis zu der einem Arbeitnehmer Kündigungsentschädigung unter begünstigten Bedingungen zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110115.X03Im RIS seit
08.02.2007