RS Vwgh 1989/3/7 88/11/0115

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Veröffentlicht am 07.03.1989
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §7 Abs1;
KO §109;

Rechtssatz

Eine Bindung des LAA iSd § 7 IESG besteht nur in Ansehung solcher gerichtlicher Entscheidungen, die in einem kontradiktorischen Verfahren ergangen sind. Insbesondere das Anerkenntnis des Masseverwalters in dem ihm übermittelten Forderungsverzeichnis und die Feststellung von Forderungen im Insolvenzverfahren ziehen eine solche Bindung nicht nach sich (Hinweis E 26.11.1986, 85/11/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110115.X01

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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