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23/01 KonkursordnungNorm
IESG §7 Abs1;Rechtssatz
Eine Bindung des LAA iSd § 7 IESG besteht nur in Ansehung solcher gerichtlicher Entscheidungen, die in einem kontradiktorischen Verfahren ergangen sind. Insbesondere das Anerkenntnis des Masseverwalters in dem ihm übermittelten Forderungsverzeichnis und die Feststellung von Forderungen im Insolvenzverfahren ziehen eine solche Bindung nicht nach sich (Hinweis E 26.11.1986, 85/11/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110115.X01Im RIS seit
08.02.2007