RS Vwgh 1989/3/8 88/03/0230

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §38;
AVG §45 Abs2;
AVG §68 Abs1;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0084 E 13. Jänner 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde ist bei Prüfung der Zuverlässigkeit an die rechtskräftigen Straferkenntnissen zugrundeliegenden Tatsachenfeststellungen gebunden, wobei ihr die Überprüfung der "dabei obwaltenden Umstände" verwehrt ist.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030230.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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