RS Vwgh 1989/3/8 86/17/0044

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Bedeutung eines über ein Telefonat aufgenommenen Aktenvermerkes, für die Begründungspflicht der Behörde gemäß § 58 Abs 2 AVG und § 60 AVG.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170044.X05

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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