Index
L78107 Starkstromwege TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ist einer Auslegung zugänglich, wonach die Parteien des elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahrens eine Gesundheitsgefährdung geltend machen können; zu diesem Ergebnis führt auch schon eine verfassungskonforme Auslegung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050174.X01Im RIS seit
02.11.2006Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011