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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1518/75 E 25. Jänner 1977 RS 2Stammrechtssatz
Der VwGH hat im Verfahren über eine Bescheidbeschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht die Stellung einer Berufungsinstanz; er hat vielmehr im Grunde des § 41 Abs 1 VwGG 1965 von dem durch die Verwaltungsbehörde in einem mängelfreien Verfahren festgestellten Sachverhalt auszugehen und darnach die Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu beurteilen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010017.X01Im RIS seit
24.10.2006