Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GGG 1984;Rechtssatz
Der Kostenbeamte des BezGerichtes und der Präs des Landesgerichtes sind bei der Gerichtsgebührenfestsetzung an die Entscheidungen des Gerichts gebunden. Auch die Entscheidung
des Gerichtes über die Verfahrenshilfe ist für das die Gerichtsgebührenfestsetzung betreffende Justizverwaltungsverfahren bindend.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160042.X01Im RIS seit
24.10.2001