Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0402/68 B 14. Mai 1968 VwSlg 7353 A/1968 RS 1Stammrechtssatz
Die Sachverhaltsdarstellung einer Säumnisbeschwerde muss erkennen lassen, ob der Bf zur Erhebung der Säumnisbeschwerde berechtigt ist (Das heißt, dass dargelegt werden muss, dass ein Bescheid der Unterbehörde ergangen ist und dass über das dagegen erhobene Rechtsmittel noch nicht abgesprochen wurde).
Schlagworte
Inhalt der SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160232.X01Im RIS seit
14.03.2008