RS Vwgh 1989/3/15 88/16/0232

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0402/68 B 14. Mai 1968 VwSlg 7353 A/1968 RS 1

Stammrechtssatz

Die Sachverhaltsdarstellung einer Säumnisbeschwerde muss erkennen lassen, ob der Bf zur Erhebung der Säumnisbeschwerde berechtigt ist (Das heißt, dass dargelegt werden muss, dass ein Bescheid der Unterbehörde ergangen ist und dass über das dagegen erhobene Rechtsmittel noch nicht abgesprochen wurde).

Schlagworte

Inhalt der Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160232.X01

Im RIS seit

14.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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