RS Vwgh 1989/3/15 89/01/0065

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1518/75 E 25. Jänner 1977 RS 2

Stammrechtssatz

Der VwGH hat im Verfahren über eine Bescheidbeschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG nicht die Stellung einer Berufungsinstanz; er hat vielmehr im Grunde des § 41 Abs 1 VwGG 1965 von dem durch die Verwaltungsbehörde in einem mängelfreien Verfahren festgestellten Sachverhalt auszugehen und darnach die Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu beurteilen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010065.X02

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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