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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 1954 §14 Abs1;Rechtssatz
Einem Fremden, der, da er türkischer Staatsbürger ist, sichtvermerksfrei eingereist ist, geraume Zeit vor Ablauf der 3- Monats-Frist einen Sichtvermerksantrag stellte, worauf sich eine monatelange Korrespondenz zwischen der zuständigen Behörde und dem Fremden betreffend das Ausmaß seiner Beteiligung an einer GmbH entspann, kann nicht vorgeworfen werden, dass er sich nicht nach Ablauf der 3-Monats-Frist aus Österreich entfernte, sondern den Ausgang des Sichtvermerksverfahrens in Österreich abwartete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987010317.X01Im RIS seit
13.06.2001