RS Vwgh 1989/3/15 87/01/0317

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

FrPolG 1954 §14 Abs1;
FrPolG 1954 §2 Abs1;
PaßG 1969 §25 Abs1;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Einem Fremden, der, da er türkischer Staatsbürger ist, sichtvermerksfrei eingereist ist, geraume Zeit vor Ablauf der 3- Monats-Frist einen Sichtvermerksantrag stellte, worauf sich eine monatelange Korrespondenz zwischen der zuständigen Behörde und dem Fremden betreffend das Ausmaß seiner Beteiligung an einer GmbH entspann, kann nicht vorgeworfen werden, dass er sich nicht nach Ablauf der 3-Monats-Frist aus Österreich entfernte, sondern den Ausgang des Sichtvermerksverfahrens in Österreich abwartete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987010317.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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