RS Vwgh 1989/3/15 89/01/0010

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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L70707 Theater Veranstaltung Tirol
L70717 Spielapparate Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art131a;
VeranstaltungsG Tir 1982 §28 Abs4;

Rechtssatz

Überwachungsbehörde im Sinne der §§ 27 und 28 Tir VeranstaltungsG ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Bundespolizeibehörde. Die Entfernung von Spielapparaten ist daher diesen als Maßnahme zuzusprechen, sofern nicht über Weisung oder über Befehl der Tiroler Landesregeierung gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010010.X02

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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