RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0075

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 359;

Rechtssatz

Bei einem Gesellschaftsverhältnis, das während seines angeblichen Bestandes überhaupt nicht in Erscheinung tritt und auch nirgends urkundlichen Niederschlag findet, ist es in erster Linie Sache desjenigen, der das Gesellschaftsverhältnis dennoch behauptet, dieses auch zu beweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140075.X02

Im RIS seit

16.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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