Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 359;Rechtssatz
Bei einem Gesellschaftsverhältnis, das während seines angeblichen Bestandes überhaupt nicht in Erscheinung tritt und auch nirgends urkundlichen Niederschlag findet, ist es in erster Linie Sache desjenigen, der das Gesellschaftsverhältnis dennoch behauptet, dieses auch zu beweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140075.X02Im RIS seit
16.03.1989