Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 359;Rechtssatz
Bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft ist die Einbuße des eingesetzten Vermögens als Verlust von Betriebsvermögen steuerlich wirksam. Der Verlust einer Kapitalforderung schlechthin (des Vermögensstammes) bleibt hingegen steuerlich unbeachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140075.X01Im RIS seit
16.03.1989