RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0075

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §27;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 359;

Rechtssatz

Bei Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft ist die Einbuße des eingesetzten Vermögens als Verlust von Betriebsvermögen steuerlich wirksam. Der Verlust einer Kapitalforderung schlechthin (des Vermögensstammes) bleibt hingegen steuerlich unbeachtlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140075.X01

Im RIS seit

16.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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