RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0067

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 358; AnwBl 1989/9, S 575;

Rechtssatz

Eine Vertretung gegenüber Behörden, insb die Vertretung vor den Gerichten, ist vom typisierten Bild des Rechtsanwaltes nicht wegzudenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140067.X08

Im RIS seit

16.03.1989

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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