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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Der rechtskräftige Besitzstandsausweis schafft in Ansehung der Eigentumsverhältnisse an den in das Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken Recht zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien (Hinweis E 14.4.1987, 86/07/0257); sowohl diese als auch die Agrarbehörde sind daran gebunden.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070144.X01Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015