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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 358;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0241 E 29. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Die "Statistische Analyse von Datenmengen" im Bereich der Betriebswirtschaft ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Eine Tätigkeit ist nicht bereits dann wissenschaftlich iS der angeführten Gesetzesstelle, wenn sie auf Erkenntnisse der Wissenschaft aufbaut, diese verwertet und sich "wissenschaftlicher Methoden" bedient, sondern erst wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dh dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder (und) der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zwecke der Erweiterung ihres Wissenstandes dient (Hinweis auf E vom 12.4.1983, 82/14/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140067.X04Im RIS seit
16.03.1989Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009