RS Vwgh 1989/3/16 88/14/0055

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Veröffentlicht am 16.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10;
EStG 1972 §6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 301;

Rechtssatz

Wie Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung zu erfassen (zu bewerten) sind, bestimmt in erster Linie - auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - § 6 EStG. Nur dann, wenn § 6 EStG keine Aussage trifft, können andere Bewertungsvorschriften - wie etwa beim Tausch jene des § 10 BewG - herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140055.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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