Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §10;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 301;Rechtssatz
Wie Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung zu erfassen (zu bewerten) sind, bestimmt in erster Linie - auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - § 6 EStG. Nur dann, wenn § 6 EStG keine Aussage trifft, können andere Bewertungsvorschriften - wie etwa beim Tausch jene des § 10 BewG - herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140055.X02Im RIS seit
14.01.2002