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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Dem Kriterium der Waldausstattung kommt bei der Interessenabwägung vorrangige Bedeutung zu. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es daher entscheidend ab, welches Gewicht dem Interesse an der Erhaltung von Wald auf der in Aussicht genommenen Rodungsfläche beizumessen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100041.X03Im RIS seit
14.12.2006Zuletzt aktualisiert am
24.09.2014