Index
15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtNorm
AVG §1;Rechtssatz
In die Zuständigkeit der Sicherheitsdirektionen fällt auch die Entscheidung über eine Berufung gegen ein Straferkenntnis, dem ein Tatbestand nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG 1950 zu Grunde liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100170.X01Im RIS seit
25.01.2007Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009