RS Vwgh 1989/3/22 88/18/0378

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Veröffentlicht am 22.03.1989
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Index

StVO
001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10
StVO 1960 §8 Abs4
VwRallg

Rechtssatz

Die Tatsache der Abschrägung einer Randsteinkante vermag der durch diese Kante begrenzten Fläche nicht die Eigenschaft eines Gehsteiges zu nehmen (Hinweis E 20.12.1984, 84/02B/0137). Am Charakter einer Verkehrsfläche als Gehsteig würde unter anderem zu zweifeln sein, wenn die strittige Fläche wenigstens zum Teil auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn gelegen wäre (Hinweis E 20.2.1986, 85/02/0244). Ein solcher Sachverhalt lag aber hier nicht vor.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gehsteig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180378.X01

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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