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StVONorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10Rechtssatz
Die Tatsache der Abschrägung einer Randsteinkante vermag der durch diese Kante begrenzten Fläche nicht die Eigenschaft eines Gehsteiges zu nehmen (Hinweis E 20.12.1984, 84/02B/0137). Am Charakter einer Verkehrsfläche als Gehsteig würde unter anderem zu zweifeln sein, wenn die strittige Fläche wenigstens zum Teil auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn gelegen wäre (Hinweis E 20.2.1986, 85/02/0244). Ein solcher Sachverhalt lag aber hier nicht vor.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 GehsteigEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988180378.X01Im RIS seit
02.06.2020Zuletzt aktualisiert am
02.06.2020