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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Eine die Dispositionsfähigkeit ausschließende Krankheit des Vertreters - das Bezirksgericht hatte auf Grund eines ärztlichen Gutachtens, dass der Vertreter an manisch-depressiven Störungen und einer inzipienten Hirnatrophie leide, für den Vertreter einen Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt - ist als Wiedereinsetzungsgrund zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988180354.X01Im RIS seit
12.06.2001