RS Vwgh 1989/3/22 88/18/0354

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Veröffentlicht am 22.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Eine die Dispositionsfähigkeit ausschließende Krankheit des Vertreters - das Bezirksgericht hatte auf Grund eines ärztlichen Gutachtens, dass der Vertreter an manisch-depressiven Störungen und einer inzipienten Hirnatrophie leide, für den Vertreter einen Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt - ist als Wiedereinsetzungsgrund zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988180354.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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