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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Parteiengehör kann auch telefonisch gewährt werden, wenn dadurch die Möglichkeit der Partei, zu einem bestimmten Beweisergebnis hinreichend Stellung zu nehmen, gewährleistet ist (Hinweis E 23.9.1988, 88/11/0085).
Schlagworte
ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110145.X03Im RIS seit
08.02.2007Zuletzt aktualisiert am
07.04.2011