RS Vwgh 1989/3/28 88/04/0205

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0045 E 23. Oktober 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Wird im Spruch eines Bescheides schlechthin ausgesprochen, dass ein Verhandlungsprotokoll einen Bestandteil des Bescheides bildet, so lässt er die Nachprüfung in Ansehung eines eindeutigen normativen Abspruches nicht zu. (Hinweis auf E vom 29.5.1984, 84/04/0020)

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040205.X02

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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