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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0045 E 23. Oktober 1984 RS 2Stammrechtssatz
Wird im Spruch eines Bescheides schlechthin ausgesprochen, dass ein Verhandlungsprotokoll einen Bestandteil des Bescheides bildet, so lässt er die Nachprüfung in Ansehung eines eindeutigen normativen Abspruches nicht zu. (Hinweis auf E vom 29.5.1984, 84/04/0020)
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040205.X02Im RIS seit
17.10.2006