RS VwGH Erkenntnis 1989/03/28 88/04/0200

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Rechtssatz

Einer Auflage, mit der vorgeschrieben wurde, dass "der Spuckstoffanteil im Brennstoff der Wirbelschichtanlage 10 % nicht überschreiten darf", mangelt in Hinblick auf die Verwendung des Wortes "Anteil" allein die erforderliche Bestimmtheit.

Im RIS seit
03.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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