RS Vwgh 1989/3/28 88/04/0238

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §79 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Auflage "Ladetätigkeiten dürfen nur innerhalb der Ladezone in der P-Gasse und vor bzw innerhalb der Einfahrt der Betriebsanlage vorgenommen werden" hat keine zur Erfüllung des Zweckes einer Vermeidung von Immissionen geeignete Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand, da der Inhaber einer Betriebsanlage auf einer Straße mit öff Verkehr mangels entsprechender Sanktionsmöglichkeiten (Hinweis E 10.12.1985, 85/04/0091) keine Möglichkeit hat, Ladetätigkeiten anderer Personen, etwa auch von Kunden, zu verhindern.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040238.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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