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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §367 Z15;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der erforderlichen Konkretisierung der Tatzeit im Hinblick auf die vorliegende Übertretung des § 367 Z 15 GewO (die Feststellung eines bestimmten Tages der Übertretung wurde als ausreichend erachtet).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040246.X01Im RIS seit
17.10.2006