RS Vwgh 1989/3/28 88/04/0246

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z15;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der erforderlichen Konkretisierung der Tatzeit im Hinblick auf die vorliegende Übertretung des § 367 Z 15 GewO (die Feststellung eines bestimmten Tages der Übertretung wurde als ausreichend erachtet).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040246.X01

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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