RS Vwgh 1989/3/28 87/04/0116

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;

Rechtssatz

Aus der Behauptung "am 22.4. richtete Dr. L. ein Schreiben an den ausgewiesenen Vertreter des Antragstellers" lässt sich nicht der Schluss ableiten, dass ein solches Schreiben auch tatsächlich an den Rechtsvertreter abgesendet wurde - und zwar in dem Sinn der unverzüglichen oder zumindest rechtzeitigen Absendung, zumal jedenfalls diesbezüglich ein Antrag auf Wiedereinsetzung zur Glaubhaftmachung nicht vorgebracht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040116.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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