RS Vwgh 1989/3/29 88/02/0169

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es besteht kein RS, dass der Meldungsleger, als Zeuge vernommen, gegenüber dem Besch den Vorwurf einer Verwaltungsübertretung zu erheben hätte (Hinweis E 25.9.1987, 87/02/0078).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020169.X02

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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