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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §20 Abs1;Rechtssatz
Unterlässt ein Staatsbürgerschaftswerber, dem die Verleihung der Staatsbürgerschaft zugesichert wurde, die fristgerechte Erbringung des Nachweises über sein Ausscheiden aus dem fremden Staatsverband, so hat dies zur Folge, dass einerseits der aus dem Zusicherungsbescheid erwachsene Rechtsanspruch des Staatsbürgerschaftswerbers erlischt und dass andererseits die Behörde an ihre Zusicherung nicht mehr gebunden ist. Die Abweisung des Verleihungsansuchens kann hiermit nicht begründet werden. Vielmehr bleibt es Aufgabe der Beh, unter Zugrundelegung des allenfalls in der Zwischenzeit geänderten Sachverhaltes über das Verleihungsansuchen zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010240.X02Im RIS seit
01.09.2006Zuletzt aktualisiert am
03.11.2010