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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen A12 A13 Nachtzeit 1987/1988;Rechtssatz
Tatbestandselement einer Verwaltungsübertretung nach § 1 der V vom 16.7.1987, BGBl 1987/348 ist u.a., dass eines der dort genannten Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gelenkt wurde. Dieses das Gesamtgewicht des gelenkten Fahrzeuges betreffende Tatbestandsmerkmal hat daher im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck zu kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030256.X02Im RIS seit
11.10.2006