Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §106a;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/21, 382;Rechtssatz
§ 106a Abs 3 EStG 1972 normiert nicht lediglich deklarativ einen einzigen Fall der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftichen Leistungfähigkeit in der Weise, daß eine solche Beeinträchtigung jedenfalls dann vorliegt, wenn die dort genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Wortlaut dieser Bestimmungen verbietet die Annahme einer bloß demonstrativen Aufzählung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130211.X01Im RIS seit
29.03.1989