Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989/20, 355;Rechtssatz
Die Tätigkeit eines Versicherungsmathematikers ist der Berufstätigkeit eines staatlich befugten und beeideten Ziviltechnikers nicht ähnlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130169.X01Im RIS seit
29.03.1989