RS Vwgh 1989/3/29 87/13/0169

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989/20, 355;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines Versicherungsmathematikers ist der Berufstätigkeit eines staatlich befugten und beeideten Ziviltechnikers nicht ähnlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130169.X01

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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